
Liebe Schoren Bewohnerinnen und Bewohner
Winter 2024/2025, dieser dürfte bald vorbei sein. Gemeinsam durften wir einen eher milden Winter mit wenig Schnee erleben. Hoffen wir, dass sich dies auf der nächsten Heizkostenabrechnung zeigen wird.
Nun starten wir in den Frühling 2025. Unsere Siedlung mit den prächtigen Gärten und Biodiversität Flächen wird sich farbenprächtig zeigen. Freuen wir uns darauf und natürlich auf die wärmeren Tage.
Wir alle geniessen eine bevorzugte Wohnlage im fantastischen Quartier. Im «Schoren» steht unsere familienfreundliche Siedlung; von der Stadt abgewendet und dennoch nahe am Stadtgeschehen. Die EBG bietet ein attraktives, ruhiges Wohnen mit zeitgemässem Komfort.
Mit dem Leitbild – siehe Homepage – möchten wir die Identifikation mit unserer Genossenschaft stärken und uns die grundlegenden Werte bewusst machen. Es ist Orientierungshilfe in der täglichen Arbeit und dem Kontakt untereinander.
Für das gemeinsame Miteinander gelten einige Regeln, denen wir Beachtung schenken sollten. In dieser Ausgabe der Schorenzeitung beschreiben wir einige davon.
Nun wünsche ich Ihnen allen viel Vorfreude auf den Frühling. Freuen wir uns auf viele tolle Begegnungen und Gespräche.
Auf ein herrliches «Gemeinsam» im Schoren ….
Erich Stricker, Präsident |
Diverse Informationen zum Miteinander
Hausordnung, speziell in Mehrfamilienhäusern Keine angenehme, aber wichtige Aufgabe der Hauswarte ist die Kontrolle und Durchsetzung der Hausordnung. Werden Brandschutzregeln eingehalten? Stapeln sich private Gegenstände in den öffentlichen Räumen? Sind Balkone so bestückt dass eine Gefahr für Passant:innen besteht? Wird Abfall unsachgemäss oder gar nicht entsorgt? Die Hauswarte achten auf solche Aspekte und sprechen die Mieter:innen darauf an.
Kellerabteil Kellerräume können eine erhöhte Feuchtigkeit aufweisen. Aus diesem Grund ist auf eine Lagerung von feuchtigkeitsanfälligen oder wertvollen Gegenständen in den Kellern zu verzichten. Die EBG lehnt ausdrücklich jede Haftung für allfällige Feuchtigkeitsschäden ab.
Treppenhaus Ein Mieter darf ausschliesslich den Teil der Wohnung nutzen, der ihm von der Vermieterin zur Verfügung gestellt wird. Das Treppenhaus ist hiervon ausgeschlossen. Gegenstände, insbesondere Schuhregale, haben im Treppenhaus nichts verloren, da der Brandschutz vorschreibt, dass die Fluchtwege jederzeit freigehalten werden müssen.
Meinungsäusserungsfreiheit Eine weitere Unsicherheit stellt das Aufhängen von Fahnen und Plakaten an Balkonen und Fassaden dar. In der Hausordnung, Art. 2.1 ist festgelegt, dass keinerlei Plakate oder Aushänge aussen am Mietobjekt angebracht werden dürfen.
Besucherparkplatz – wer darf den nutzen? Ein häufiges Thema ist die Frage, wer die Besucherparkplätze nutzen darf. Aus dem Wortlaut geht bereits hervor, dass die Mieterschaft dort nicht parken darf, auch nicht für kurze Zeit. Doch wer zählt eigentlich als Besucher und hat somit das Recht, die Parkplätze zu nutzen? Zu den Berechtigten gehören beispielsweise ein täglicher Essenslieferdienst, die Spitex oder ein Partner, der gelegentlich übernachtet. Allerdings befindet sich der Sohn, der zweimal pro Woche bei seinen Eltern übernachtet und sein Auto auf dem Besucherparkplatz abstellt, bereits im Graubereich.
Melden von Schäden und Notfällen Für Reparaturmeldungen steht das Online-Formular auf der EBG-Webseite zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme für Notfälle erfolgt via Telefon unter 071 277 81 12.
Als Notfälle gelten: - Wasserrohr- oder Leitungsbruch / Überschwemmung - Ausfall der Heizung - kein Wasser - Lift defekt - kein Strom in der Wohnung trotz Prüfung der Sicherung - Einbruch oder Brand (zuerst Polizei 117 bzw. Feuerwehr 118 anrufen)
Folgende Probleme sind keine Notfälle: - Kaputte Lampen - Tropfender Wasserhahn - Laufende WC-Spülung - Defekt an Waschmaschine, Herd oder Geschirrspüler PET-Container - Abfallentsorgung Folgende Nachricht hat uns von unserem Mieter Christian Schwendener erreicht, die wir mit Ihnen, liebe Schöreler, teilen möchten:
Sali Erich Ich vertrete das zweite Mal die PET-Entsorgung für Hermann Neff. Ich mache das gerne für die EBG - und für Hermann. Dass hie und da andere Sachen als PET-Flaschen in den Containern landen, kann ja vorkommen. Doch diesmal haben es einige "Entsorger" schon etwas übertrieben: Ich konnte 5 Plastiksäcke und 2 Tragtaschen entdecken - und dann richtig entsorgen. In den PET-Containern landen regelmässig Plastikflaschen, Milch-Tetra-Verpackungen, Windeln (!), Karton und sogar Alu-Büchsen (3 Meter nebenan steht der Alu-Container). Ich finde, dies sollte einmal in der Schoren-Zeitung veröffentlicht werden, wenn ich auch weiss, dass es viele auswärtige Entsorger gibt.
Mit einem aufmunternden Augenzwinkern: Christian Schwendener
Lärmimmissionen durch die Sanierung der Stadt-Autobahn Einige Anwohner werden durch nächtlichen Lärm und Vibrationen gestört. Unsere Abklärungen haben ergeben, dass diese von der Autobahn-Sanierung verursacht werden. Wenn uns solche Informationen vorliegen, veröffentlichen wir sie auf unserer Homepage: www.ebg-stgallen.ch und informieren die betroffenen Mieter direkt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Strassen ASTRA unter www.stadtautobahn.ch.
Fahrradkeller/-Unterstände/-Plätze Am Mittwoch, 12. März 2025 findet eine Kontrolle der Fahrradeinstellplätze statt. Eine entsprechende Information haben Sie bereits erhalten. Bitte kennzeichnen Sie Ihr Fahrzeug, wenn nicht bereits geschehen, ob es noch in Gebrauch ist oder Sie es dem Verein «Projekt Werkstatt» schenken möchten. Nicht gekennzeichnete Fahrzeuge gelten als herrenlos, werden eingesammelt und ebenfalls der «Projekt Werkstatt» übergeben.
Mit der Aktion bezwecken wir, dass für alle Mieter, die ihr Fahrrad im regelmässigen Gebrauch haben, ein Platz zur Verfügung steht. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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Generalversammlung 2025 Vorankündigung: Am Freitag, 25. April 2025 findet die Generalversammlung der EBG St. Gallen im KBZ St. Gallen statt. Die Einladung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt.
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