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Carla Schelb

Bauliche Veränderungen & Sanierungswünsche der Mieter

Bauliche Veränderungen

an der Mietsache (auch im Garten):sind gemäss Mietvertrag bewilligungspflichtig.

Sanierungswünsche der Mieter: sind immer bis Ende September schriftlich mit dem Online-Formular einzugeben.




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